Prüfzeitraum und Sicherheitsbestimmungen für Stahlzylinder

2026-01-24

Der Prüfzyklus (das regelmäßige Prüfintervall) von Gasflaschen variiert stark je nach Flaschentyp, Füllmedium und Einsatzumgebung. Sicherheit hat oberste Priorität. Flaschen, deren Prüfung überfällig ist, stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und dürfen unter keinen Umständen verwendet werden!

Nachfolgend sind die Vorschriften für den Inspektionszyklus für gängige Arten von Gasflaschen aufgeführt (hauptsächlich gemäß den Technischen Vorschriften für die Sicherheit von Gasflaschen TSG 23-2021):

 

1. Flüssiggasflaschen (LPG) (Serie YSP-15, YSP-50)

 

Auslegungslebensdauer: 8 Jahre

Periodisches Inspektionsintervall:

Zylinder vom Typ YSP-35.5 (allgemein bekannt als 15-kg-Zylinder) und kleinere Größen: Alle 4 Jahre überprüfen.

Zylinder vom Typ YSP-118 (allgemein bekannt als 50-kg-Zylinder) und größere Größen: Alle 4 Jahre überprüfen.

Hinweis: Zylinder, die ihre geplante Nutzungsdauer erreicht haben, können um einen weiteren Prüfzyklus (maximal 4 weitere Nutzungsjahre) verlängert werden, sofern sie eine Sicherheitsprüfung bestehen. Die maximale Gesamtnutzungsdauer eines Flüssiggaszylinders darf jedoch 12 Jahre nicht überschreiten. Abgelaufene oder bei der Prüfung nicht bestandene Zylinder müssen verschrottet werden.

 

2. Industriegasflaschen (z. B. Sauerstoffflaschen, Stickstoffflaschen, Argonflaschen, Acetylenflaschen)

 

Periodisches Inspektionsintervall:

Zylinder, die korrosive Gase (z. B. Schwefeldioxid, Schwefelwasserstoff) enthalten, Zylinder für Taucheratemgeräte und Zylinder, die häufig mit Meerwasser in Kontakt kommen: Alle zwei Jahre überprüfen.

Zylinder mit Allzweckgasen (z. B. Luft, Sauerstoff, Stickstoff, Argon, Helium, Kohlendioxid): Alle 3 Jahre überprüfen.

Zylinder mit Edelgasen (z. B. Helium, Neon, Argon, Krypton, Xenon), hochreinen Gasen und Gasgemischen: Alle 5 Jahre überprüfen.

Aufgelöste Acetylenflaschen: Alle 3 Jahre überprüfen.

Kryogen isolierte Zylinder (Dewargefäße): Alle 3 Jahre überprüfen.

Am Fahrzeug montierte Flüssigerdgasflaschen (LNG): Alle 3 Jahre überprüfen.

Auslegungslebensdauer: Die Auslegungslebensdauer von Industriegasflaschen variiert (üblicherweise 20 oder 30 Jahre) und ist anhand der Herstellerkennzeichnung der Flasche zu überprüfen. Im Gegensatz zu Flüssiggasflaschen müssen Industriegasflaschen nach Erreichen ihrer Auslegungslebensdauer entsorgt werden und können nicht durch eine Sicherheitsbewertung verlängert werden.

 

3. Fahrzeugmontierte Erdgasflaschen (CNG)

 

Periodisches Inspektionsintervall:

Zylinder, die in Taxis und Mietwagen verwendet werden: Alle 2 Jahre überprüfen.

Zylinder, die in anderen Fahrzeugen verwendet werden (z. B. Busse, Pkw): Alle 3 Jahre prüfen.

Auslegungslebensdauer: In der Regel 15 Jahre für metallausgekleidete Zylinder, oder gemäß den Produktnormen. Zylinder müssen nach Erreichen der Auslegungslebensdauer verschrottet werden.

 

4. Fahrzeugmontierte Flüssiggasflaschen (LPG)

 

Regelmäßige Inspektionsintervalle: Eine Inspektion alle 5 Jahre.

Auslegungslebensdauer: In der Regel 15 Jahre oder gemäß den Produktnormen. Zylinder müssen nach Erreichen der Auslegungslebensdauer verschrottet werden.


Wichtigste Erkenntnisse

ZylindertypTypisches FüllmediumRegelmäßiger InspektionszeitraumAuslegungslebensdauerUmgang mit Reife
Haushalts-LPG-Zylinder (≤15kg)Flüssiggasalle 4 Jahre8 JahreKann auf eine Verlängerung (bis maximal 12 Jahre) geprüft werden.
Industrieller Flüssiggaszylinder (≥50kg)Flüssiggasalle 4 Jahre8 JahreKann auf eine einmalige Verlängerung (bis zu 12 Jahre) geprüft werden.
Industriegasflasche (korrosiv)Schwefeldioxid, Schwefelwasserstoff, Ammoniak usw.alle 2 JahreTypischerweise 20/30 Jahreobligatorische Verschrottung
Industriegasflasche (allgemein)Sauerstoff, Stickstoff, Luft, Kohlendioxid usw.alle 3 JahreTypischerweise 20/30 Jahreobligatorische Verschrottung
Industriegasflasche (inert/hochrein)Helium, Neon, hochreiner Stickstoff, Gasmischungen usw.alle 5 JahreTypischerweise 20/30 Jahreobligatorische Verschrottung
aufgelöste AcetylenflascheAcetylen (gelöst in Aceton)alle 3 JahreTypischerweise 30 Jahreobligatorische Verschrottung
CNG-Fahrzeugzylinder (Taxi)Komprimiertes Erdgasalle 2 JahreTypischerweise 15 Jahreobligatorische Verschrottung
CNG-Fahrzeugzylinder (andere Fahrzeuge)Komprimiertes Erdgasalle 3 JahreTypischerweise 15 Jahreobligatorische Verschrottung
LPG-FahrzeugzylinderFlüssiggasalle 5 JahreTypischerweise 15 Jahreobligatorische Verschrottung


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